* 19. Dezember 1906 in Stuttgart,
† 3. April 1977 in Bietigheim
»Bestie von Auschwitz«
Boger besucht in Stuttgart-Süd die Fangelsbach-Bürgerschule – die heutige Heusteigschule – und schließt 1922 mit der Mittleren Reife ab. Boger, der bereits als Sechzehnjähriger in die NS-Jugend (später Hitlerjugend) eintritt, ist die gesamte Weimarer Zeit hindurch in verschiedenen rechtsradikalen und völkischen Gruppen aktiv. Er arbeitet nach Abschluss einer kaufmännischen Lehre zunächst als Angestellter. 1930 wird Boger Mitglied der allgemeinen SS und wechselt 1933 zur württembergischen politischen Polizei der späteren Gestapo. Von Dezember 1942 bis 1945 ist Boger Mitarbeiter der politischen Abteilung im Konzentrationslager Auschwitz und wird zum berüchtigten Folterer. Sein Sadismus trägt ihm den Beinamen »Bestie von Auschwitz« ein. Er erfindet die nach ihm benannte »Boger-Schaukel«, eine Folter, bei der die Opfer mit zusammengebundenen Armen und Beinen an einer Stange aufgehängt und brutal geschlagen werden. Viele überleben die Folter nicht oder sind nach der Tortur bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Boger beteiligt sich an Selektionen, Erschießungen und der Tötung von Häftlingen bei Vernehmungen. Eine Zeugin im Auschwitz-Prozess schildert, wie Boger einen kleinen Jungen bei den Füßen packt und mit dem Kopf gegen eine Barackenwand schmettert. Anschließend sieht die Zeugin, wie Boger den Apfel, den das Kind zuvor in der Hand gehalten hatte, aufisst. Im Juni 1945 wird Boger von der amerikanischen Militärpolizei verhaftet, doch ihm gelingt im November 1946 bei der Auslieferung nach Polen die Flucht. Er kann drei Jahre untertauchen, wird im Juli 1949 abermals von der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen Körperverletzung im Amt, die dreizehn Jahre zurückliegt, festgenommen und nach Einstellung des Verfahrens wieder freigelassen. Durch die Vermittlung seines Bruders findet Boger im September 1950 eine Anstellung bei der Firma Heinkel in seinem Geburtsort Stuttgart-Zuffenhausen. Er lebt mit seiner zweiten Frau und drei Töchtern unbehelligt unter seinem richtigen Namen in Hemmingen im Kreis Leonberg. Im Februar 1951 wird das Entnazifizierungsverfahren vor der Hauptspruchkammer Stuttgart, die Boger als Hauptschuldigen anklagt, ergebnislos eingestellt. Erst im Oktober 1958 kommt es nach einer Strafanzeige von einem ehemaligen Auschwitz-Häftling zu einer erneuten Verhaftung. Im Auschwitz-Prozess, vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiiert, wird Wilhelm Boger 1965 in Frankfurt zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Er bestreitet bis zuletzt jede unmenschliche Handlung während seiner Tätigkeit in Auschwitz und sieht sich als Opfer eines »Terrorurteils«. Boger stirbt 1977 in der Haft – ein Gnadengesuch beim hessischen Ministerpräsidenten war noch nicht entschieden. cwt
Auschwitz-Prozeß 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main. Hrsg. von Irmtrud Wojak im Auftrag des Fritz-Bauer-Instituts.
Frankfurt a. M. 2004. S. 388–437 und S. 606–608.